Die Gemeinde Felde, Kreis Rendsburg-Eckernförde, beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Mitarbeiter/in (d/m/w) in der Mensa
befristet (ab Einstellung 1 Jahr) mit 13,00 Wochenstunden (3-Tage-Woche) als Unterstützung der beiden Mensakräfte einzustellen.
Es wird ein Entgelt nach der Entgeltgruppe 2 TVöD / VKA geboten.
Die Tätigkeiten beinhalten alle in der Mensa anfallenden Arbeiten. Dies sind unter anderem die Essenszubereitung, Essensausgabe, Einkauf von Frischwaren und die Reinigung des Arbeitsplatzes. Die Mensakraft muss dabei eigenverantwortlich arbeiten können. Die Freude am Kontakt mit Kindern ist Voraussetzung.
Die Küchenkraft bereitet das Mittagessen für drei Altersgruppen (Krippe, Kindergarten und Grundschule) zu. Je nach Wochentag nehmen 40-70 Kinder am Mittagessen teil.
Erwartet wird die Fähigkeit, eine ausgewogene und gesunde Ernährung für die Kinder herrichten zu können. Gearbeitet wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Hygienevorschriften.
In Urlaubs- oder Krankheitszeiten der bestehenden Mensakräfte wird erwartet, die Vertretung von je ca. 10:30-15:00 Uhr übernehmen zu können.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei dem Leiter der Offenen Ganztagsschule Herrn Gensch unter 0170/4995302 oder unter mail@ogs-felde.de .
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 31.03.2023 erbeten an die
Gemeinde Felde
über das Amt Achterwehr
– Hauptamt –
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
oder per E-Mail an mail@ogs-felde.de .
Hinweis: Es wird keine Eingangsbestätigung versandt. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen oder sonstige überflüssige Verpackungsmaterialien, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung können wir nicht erstatten.
Die berufliche Entwicklung von Frauen wird gefördert. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Gleichstellungsgesetzes des Landes bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen i.S. des § 2 Abs.3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
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